1. Bauunternehmer/Auftragnehmer
Firma Szymansky.pl - Olaf Szymański
ul. Monte Cassino 34 /2, 72-600 Świnoujście
NIP: 855 160 02 66 Regon: 385747485
2. Lagerung abgeschlossener Arbeiten und deren Bereitstellung
Die Firma Szymansky.pl - Olaf Szymanski behält sich das Recht vor, die erstellten Werke auf unbestimmte Zeit zu behalten und sie der Öffentlichkeit zu Werbezwecken und als Präsentationsform ihres Portfolios zugänglich zu machen.
3. Lizenz zur Nutzung der geleisteten Arbeit
Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber das Recht, die Lizenz für das fertiggestellte Werk für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke nach Bezahlung in den folgenden Bereichen zu nutzen:
- Fixierung auf Papier, auf maschinenlesbaren Medien
- Vervielfältigung mit Hilfe von Reprographiegeräten (Fotokopiergeräten), audiovisuellen Wiedergabegeräten, Druck- und Computertechnik
- ein Werk der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, die es den Mitgliedern der Öffentlichkeit ermöglicht, es von einem Ort und zu einer Zeit ihrer Wahl zu betrachten.
- Öffentlichkeitsarbeit in elektronischer Form und über das Internet.
Standardmäßig gewährt der Auftragnehmer kein Recht zur Bearbeitung und zum Weiterverkauf der fertig gestellten Arbeiten, die Ausnahme hiervon muss ein klar geschriebener Unterabschnitt im Vertrag sein, der solche Handlungen zulässt.
4. Bezahlung des Auftrags und Beginn der Arbeiten
In Ermangelung eines unterzeichneten Vertrags beginnt der Beginn eines bestimmten Projekts mit dem Datum der Zahlung der Pro-forma-Rechnung und der Lieferung der für das genannte Projekt erforderlichen Materialien.
5. Strafe für die unrechtmäßige Nutzung der Werke des Unternehmens szymansky.pl
Der Auftragnehmer setzt einen Nettobetrag von 100,00 PLN für jeden Tag der unrechtmäßigen Nutzung und Weitergabe eines bestimmten Werkes ohne Zustimmung des Urhebers fest für jede einzelne Form der Weitergabe.
6. Ausführung von wiederkehrenden Aufträgen Positionierung/Marketing-Unterstützung/IT-Unterstützung
Die Firma Szymansky.pl - Olaf Szymanski beansprucht das Recht, die Dienstleistungen im Voraus nicht weniger als 14 Tage vor der ersten Arbeitsperiode zu beginnen, nachdem der Auftraggeber eine Vorauszahlung in Höhe der ersten Rechnungsperiode geleistet hat.